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D O K U M E N T A T I O N

BVVG-Privatisierungspraxis nicht rechtskonform / Gutachten von fünf Landesbauernverbänden bestätigt Kritik an Privatisierungspraxis von Agrarflächen durch die BVVG

Pressemeldung der Landesbauernverbände Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Seddiner See, 20. 8. 2009

Die Landesbauernverbände fordern ein sofortiges Moratorium zu einem Stopp aller freien Ausschreibungen für die Verpachtung und den Verkauf von BVVG-Flächen, bis die Flächenprivatisierungspraxis überarbeitet ist und Rechtskonformität hergestellt wird. Hier muss die Politik rasch im Sinne des Ländlichen Raumes und der landwirtschaftlichen Betriebe handeln, um eine Zerschlagung gewachsener Agrarstrukturen zu verhindern und Rechtssicherheit zu geben.

Am 20. 8. 2009 haben die Landesbauernverbände Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das zusammen mit dem Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Brandenburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte zur Privatisierungspraxis der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Politikern und Medienvertretern in der Heimvolkshochschule „Am Seddiner See" vorgestellt.

Die Landesbauernverbände sahen sich auf Grund der nicht haltbaren Zustände, die bei der Preisbestimmung zur Privatisierung bundeseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche angewendet werden, zu diesem Schritt veranlasst. Durch stark überhöhte Preisforderungen der BVVG für die Flächenverkäufe sehen die Landesbauernverbände eine massive Gefährdung für die gewachsenen Agrarstrukturen in Ostdeutschland und die Lebensfähigkeit des Ländlichen Raumes insgesamt. Preisforderungen der BVVG, die auch durch finanzierende Banken als überhöht abgelehnt werden und die die Spekulation mit Boden anheizen, sind für die Entwicklung stabiler Betriebe, für Nachhaltigkeit und die ländliche Entwicklung insgesamt kontraproduktiv, so Udo Folgart, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg.

Die BVVG hat neben dem Privatisierungsauftrag bei ihrer Tätigkeit auch die agrarpolitischen Vorgaben der Bundesregierung zu beachten, geht aus dem Gutachten hervor.

Darauf wurde die BVVG auch durch den Bundesgerichtshof hingewiesen, ohne dass die Verkaufspraxis geändert wurde. Stattdessen ist die Verkaufspraxis der BVVG allein auf maximale Erlöse ausgerichtet, was dem Ziel der Flächenerwerbsverordnung widerspricht. Kernpunkt der Kritik ist die Ausrichtung der Kaufpreisforderung der BVVG an freien Ausschreibungsergebnissen, welches den gesetzlichen Grundlagen ihres Privatisierungsauftrages zuwider läuft.

Auch das „Neue Privatisierungskonzept" (NPK) habe zu keiner Änderung des Wertermittlungsverfahren geführt, ist dem Gutachten zu entnehmen. Maßstab müssten hingegen die regionalen Wertansätze sein, wie dies u.a. aus der Anwendung der Kaufpreisermittlungsvorschriften aus dem Baugesetzbuch, der Wertermittlungsverordnung und dem Ausgleichsleistungsgesetz hervorgeht. Daher ist das bisherige Verfahren der BVVG, vor allem die eigenen Versteigerungsergebnisse der Flächenverkäufe heranzuziehen, nicht rechtskonform.

Der im europäischen Recht definierte Begriff „Market Value", den die BVVG gerne zur Begründung für die Praxis heranzieht, ist nicht so auszulegen, wie dies derzeit durch die BVVG geschieht. Er ist inhaltlich nicht mit der BVVG-Interpretation des „Marktwertes" identisch. Die BVVG gibt daher in rechtswidriger Weise einen Kaufpreis vor, der von der gültigen Rechtslage abweicht.

Die BVVG und das Bundesfinanzministerium als dessen Dienstherr werden aufgefordert, die derzeitige Praxis umgehend einzustellen.