auf der Internationalen Grünen Woche 2017 in Berlin
Thema: Bodenkauf trotz Agrarpreiskrise!?
Termin: 24. 1. 2017, 11.00 – 14.00 Uhr
Ort: Messe Berlin, Großer Stern, Raum Hong Kong
Veranstalter: Redaktion agrarmanager und Briefe zum Agrarrecht, dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag, www.agrarmanager.com
Ende 2016 ist das neue Sonderheft Bodenmarkt 8 mit aktuellen Analysen und Statistiken zum deutschen Bodenmarkt erschienen.
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Auf dieser CD-ROM finden Sie alle 22 Jahrgänge von Briefe zum Agrarrecht (1993 bis 2014).
Die CD bietet umfangreiche Informationen der Briefe in Beiträgen, Dokumenten und Rechtsprechung zum Agrar- und Unternehmensreh. sowie zum Bodenmarkt.
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DBV, Pressemitteilung vom 28. 7. 2011
Auf Veranlassung des Bundes hat die BVVG erklärt, dass bis zur Klärung der Frage der europarechtskonformen Kaufpreisbestimmung bei anstehenden Direktverkäufen von BVVG-Flächen nach dem Privatisierungsgrundsätzen 2010 keine Gutachten mehr in Auftrag gegeben werden. Dies wird mit einem notwendigen Abstimmungsbedarf mit der EU-Kommission begründet.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass dieser von der Bundesregierung für erforderlich gehaltene Klärungsprozess unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofes zügig vorangetrieben wird. Der zwischen Bund und Ländern abgestimmte begrenzte Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der BVVG durch die Pächter als Inhaber von langfristigen Pachtverträgen ist ein wichtiges Element zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. In Anlehnung an die Regelungen zur Flächenerwerbsverordnung ist unter anderem Gegenstand dieser Privatisierungsgrundsätze, dass bei Nichteinigung über den Kaufpreis ein Gutachten in Auftrag gegeben werden kann. Dafür bedarf es rechtssicherer, nachvollziehbarer Bewertungsgrundsätze für die Gutachter.
Der DBV fordert, dass die in dieser Frage aus Sicht der Bundesregierung bestehende Rechtsunsicherheit nicht zu Lasten der erwerbsberechtigten Pächter gehen darf. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn in dieser Phase der Rechtsunsicherheit abgeschlossene Kaufverträge mit einer entsprechenden Anpassungsklausel versehen werden. Den Käufern muss auf diesem Weg die Möglichkeit eingeräumt werden, nach Klärung der Rechtsfragen, die Erstellung von Gutachten und auf dieser Grundlage ggf. eine Anpassung der Kaufpreise verlangen zu können. Diese Praxis hat sich auch bereits in ähnlichen Fallkonstellationen beim begünstigten Flächenerwerb bewährt. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen weist der DBV daher die Haltung der BVVG als nicht sachgerecht zurück, keine Kaufverträge zu einem vorläufigen Kaufpreis abschließen und auch keine Anpassungsklauseln vereinbaren zu wollen.