Liebe Leserinnen und Leser,
bei landwirtschaftlichen Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften sind die Gesellschafter mit der Frage konfrontiert wie „neues Blut“ ins Unternehmen kommen kann. Die alten Gesellschafter möchten ihre Anteile gerne an die nächste Generation geben und dafür in den meisten Fällen natürlich auch einen angemessenen Preis erzielen. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, schließlich haben „die Alten“ den Wert des Betriebes durch ihre Arbeit und durch ihre vielleicht auch relativ bescheidende Vergütung gesteigert und bequeme Eigenkapitalpolster angelegt.
„Die Jungen“ sehen sich in diesem Moment mit der Situation konfrontiert, dass sie hohe Beträge aufwenden müssen, um den Altgesellschaftern ihren Kaufpreis zahlen zu können. Eine frühe, vielleicht sogar erdrückende Verschuldung ist keine attraktive Perspektive für einen jungen Menschen mit Familie. Ertrags- und Substanzwert klaffen in kaum geahnter Weise auseinander. Selbst magere Böden werden zu Höchstpreisen gehandelt. Selbst der beste Betriebsleiter kann mit der landwirtschaftlichen Produktion diese Investitionen nicht wieder „reinwirtschaften“.
Die Folge: Momentan scheitern viele Betriebsnachfolgen an der Finanzierung. So scheint für die Alten nur ein Verkauf an (externe) Investoren in Frage zu kommen. Ob dies ein beklagenswerter Zustand ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre.
Dr. Marcel Gerds,
Chefredakteur
marcel.gerdsatagrarrecht.de