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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 051/12 vom 15. 3. 2012

 

„Es ist hinlänglich bekannt, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Verhandlungen mit der Bundesregierung um die BVVG-Restflächen aus dem ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Vermögen führt. Dass die Landgesellschaft als landeseigene Einrichtung die sogenannten Restflächen „in Landeshoheit“ erwirbt, um sie nach den agrarstrukturellen Vorstellungen des Landes landwirtschaftlichen Betrieben zu verpachten, ist dabei eine Option“, sagte Minister Dr. Till Backhaus heute im Landtag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Übernahme der verfügbaren BVVG-Liegenschaften in Landeshoheit.

Es geht bei den Restflächen um rund 90.000 Hektar.

„Mit der Übernahme der BVVG-Flächen zu jedem Preis ist weder dem Land noch den Landwirten geholfen“, machte der Landwirtschaftsminister deutlich.

Schon der von der BVVG als derzeit zugrunde gelegter Durchschnittspreis von rund 15.000 Euro pro Hektar sei für Mecklenburg-Vorpommern nicht zu zahlen.

„Das sind 1,35 Milliarden Euro – eindeutig zu viel sowohl für die Landgesellschaft als auch für den Landeshaushalt. Wer zu diesen Bedingungen Flächen kauft, kann sie nicht mehr zu verträglichen Konditionen verpachten“, betonte Dr. Backhaus.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bemühe sich daher um eine andere Strategie:

Neben der Änderung der Privatisierungsgrundsätze, zum Beispiel durch deutliche Streckung des Privatisierungszeitraumes, werde derzeit überprüft, ob auch eine Übernahme der Treuhandverwaltung durch das Land und die Landgesellschaft in Betracht kommt.

„Die Übernahme der Treuhandverwaltung durch das Land halte ich für realistischer als den Erwerb der Flächen in Landeseigentum“, sagte der Minister. Gleichwohl würden sich auch dabei große Schwierigkeiten abzeichnen: Auch bei einer Treuhandlösung besteht zwischen dem Bund und erwerbswilligen Ländern leider keine Einigkeit über den Umfang der Erlöse, die jedes Jahr vom Treuhänder zu erwirtschaften und an den Bund abzuführen sind. Auch gäbe es zwischen den neuen Ländern keine Einigkeit über den anzustrebenden Weg der Privatisierung. Eine weitere Schwierigkeit sei das fehlende Interesse der Bundesfinanzverwaltung an einer Be­ruhigung des Bodenmarktes durch Verlangsamung des Privatisierungsprozesses.

„Gleichwohl werde ich nicht nachlassen, in den kommenden Gesprächen klar und deutlich meine Erwartungen an den Bund zu wiederholen“, betonte der Minister und nannte den Verkaufsstopp bei der BVVG, die Änderung der Privatisierungsgrundsätze im Einvernehmen mit den Ländern oder auch die Übertragung der Treuhandverwaltung in die Hände derjenigen, die in den Ländern für die Aufgaben der Agrarstruktur zuständig sind.