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LBV Sachsen-Anhalt,
Informationsheft 6/2012

 

Am 23. April empfing Minister Dr. Aeikens die Vertreter der Interessengemeinschaft Boden. Nach der Vorstellung der Interessengemeinschaft und deren Ziele wurde das Gespräch auf den Umgang mit BVVG-Flächen vertieft.

Zum Bestreben der Interessegemeinschaft, eine Überarbeitung der Privatisierungsgrundsätze zu erwirken, vertrat der Minister folgende Auffassungen:

  • Die BVVG nimmt Hinweise der Länder nur schwer an.
  • Der Bund wird höchstwahrscheinlich keinem Verkaufstopp zustimmen.
  • Der Bund bewertet die Agrarstrukturbeeinflussung durch seine Privatisierung nachrangig gegenüber seinen fiskalischen (finanziellen) Interessen.
  • Der Bund wird die Privatisierung bis 2025  faktisch abschließen.
  • Optimistischer zeigte sich der Minister bezüglich Sonderregelungen für Härtefälle. Hierzu solle weiter mit dem Bund diskutiert werden.
  • Die EU lässt eine Beschränkung der Privatisierung auf ortsansässige Landwirte nicht zu.
  • Zur Übertragung der BVVG-Flächen auf das Land oder Übertragung der Privatisierung auf das Land schätzte der Minister die Lage wie folgt ein:
  • Er dankt der Interessengemeinschaft, dass sie dieses Vorhaben des Landes unterstützt.

Die Preisvorstellungen des Bundes können vom Land nicht aufgebracht werden. Im Fall einer Übernahme der Flächen würde das land unter dem Zwang des Verkaufs eines Teils der Flächen und entsprechend hoher Pachtzinsen wegen der Refinanzierung stehen.

Eine Treuhandlösung ist eventuell möglich. Dann könnten die BVVG-Flächen für den Bund nach den Kriterien des Landes privatisiert werden.
Das beinhaltet: Lose wären nicht größer als 10 ha, Einstieg in das Höchstgebot wäre zulässig.

Die angestrebte Treuhandlösung ist mit Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt, Sachsen und Thüringen zeigen wegen ihres geringen BVVG-Flächenanteils wenig Interesse und Brandenburg ist an einer Treuhandlösung nicht interessiert.

Mit dem Bund wurde über eine Treuhandlösung noch nicht gesprochen.

Der Minister sieht in der steuerfreien Reinvestition gemäß § 6?b Einkommensteuergesetz sowie in den Vergütungssätzen nach dem EEG wesentliche Ursachen für die enormen Preisanstiege. Für ihn ist es eine große Herausforderung, die Landwirtschaft vor außerlandwirtschaftlichem Kapital zu schützen. In diesem Zusammenhang ist der Kauf von Anteilen an juristischen Personen durch Nichtlandwirte, die dadurch den Status eines Landwirts erwerben, nicht mit dem Grundstücksverkehrsgesetz zu begegnen.