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MLU M-V, Pressemitteilung
Nr. 307/14 vom 16. 10. 2014

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurden auch die ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in das neue Wirtschaftssystem überführt. „Dabei ist es sicherlich auch hier und da zu Fehlern gekommen. Doch diese müssen vor den Zivilgerichten geklärt werden“, sagte am 16. Oktober Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, im Landtag in Schwerin.

Die Umwandlungen der LPGen stellten einen überaus komplexen rechtlichen Vorgang dar. Liegen tatsächlich die nach der Rechtsprechung festgestellten schweren Umwandlungsfehler vor, bestehen die daraus resultierenden Folgen für den Rechtformwechsel bis heute fort. Solche schweren Umwandlungsfehler liegen insbesondere vor,

wenn damals eine vom Gesetzgeber nicht zugelassene Umwandlungsform gewählte wurde (z.B. Aktiengesellschaft und GmbH & Co. KG),

keine Mitgliederidentität zwischen übertragender und übernehmender Gesellschaft bestand.

Die nicht eingetretenen Umwandlungswirkungen werden auch durch Zeitablauf nicht geheilt. Es bestand das Risiko, dass die LPG nach der Registereintragung der neuen Rechtsform unerkannt in Liquidation fortbestand und ihr Unternehmen nicht die angestrebte Rechtsform erreicht hat. Dies drohte damals vielfältige Folgen zu haben bis hin zum totalen Verlust der Kreditfähigkeit bei Banken, Landhandel und Gläubigern.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlichte 2002 eine Studie, aus der hervor ging, dass auch einige Betriebe in M-V möglicherweise nicht korrekt umgewandelt wurden. Von Anfang an lag daher das Hauptaugenmerk der Landesregierung darin, den Betrieben zu helfen, mit dieser problematischen Situation fertig zu werden. „Anders als andere habe ich die Sache damals nicht auf sich beruhen lassen, sondern bin sofort aktiv geworden. So haben wir noch 30 Betriebe identifizieren und auf die zivilrechtlichen Probleme Aufmerksam machen können, auf dass sie gegebenenfalls Korrekturen vornehmen sollten. Damit haben wir bereits damals sachgerecht und angemessen reagiert und mehr konnte und kann diese Landesregierung nicht tun“, führte Dr. Backhaus an. Darüber hinaus hat sich der Landtag mehrmals seit 2002 mit den möglichen Fehlern bei den Umwandlungen der ehemaligen LPGen beschäftigt. „Interessant ist auch, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst gefordert hat, die Liste zu veröffentlichen, nun aber, nachdem sie sie selber hat, auch davon Abstand genommen hat. Das zeigt, hier zählt Stimmungsmache mehr als Sachpolitik“, machte der Minister deutlich.

Die Auseinandersetzung der ehemaligen LPG-Mitglieder und der ehemaligen LPGen ist vielmehr ein zivilrechtliches Verfahren. Die Grundlage hierfür regelt das Landwirtschaftsanpassungsgesetz. „Ich sage es ganz deutlich, es ist Privatrecht und wenn da etwas nicht stimmt, muss man zum Gericht und nicht zur Landesregierung gehen. Das alles kann eigentlich nur jemand fordern, der neben der Realität des Lebens steht oder gezielt Zwietracht säen möchte“, betonte Dr. Backhaus.

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Informationskampagne sieht der Minister skeptisch. „Eine solche Kampagne würde eine erneute Welle der Verunsicherung im ländlichen Raum erzeugen. Es wäre seitens des Staates verantwortungslos, ehemalige LPG Mitglieder in eine erneute zivilrechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu treiben, an deren Ende wahrscheinlich nur Verlierer stehen“, mahnte der Minister. Die Gründe hierfür sind vielfältig: So sind die Vorgänge heute wegen Zeitablaufs kaum mehr rekonstruierbar. Auch ist der Wert des damals vorhandenen Vermögens der LPG kaum noch realistisch nachvollziehbar. In vielen Fällen gibt es nicht nur einen sondern eine ganze Vielzahl von Rechtsnachfolgen, Teilungen oder Verschmelzungen mit anderen Gesellschaften und stellt damit einen enormen Arbeitsaufwand dar.