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Jahrespressekonferenz in Berlin:
BVVG erwirtschaftet gutes Ergebnis für den Staatshaushalt

Tabelle 1

Verpachtung und Verkauf der ehemals volkseigenen Flächen in Ostdeutschland bringen der Bundesrepublik wachsende Einnahmen für ihren Haushalt. Die bundeseigene BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat auch für das Jahr 2008 wieder ein – aus ihrer Sicht und der des Staatshaushaltes – gutes Ergebnis vermeldet: 366 Millionen Euro wurden als Überschuss abgeführt (Tabelle 1). 1

Das sind 75 Millionen mehr als im Jahr 2007 und 41 Millionen mehr als für 2008 geplant waren. Für 2009 hat die BVVG sogar einen Überschuss von 431 Millionen Euro vorgesehen.

"Schwarze Null" bei der Privatisierung

Insgesamt hat die BVVG in 17 Jahren Verpachtung und Verkauf – 1992 bis Mitte 2009 – einen Überschuss von 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet. In der Endabrechnung für 2009 erwartet der Sprecher der BVVG-Geschäftsführung, Dr. Wolfgang Horstmann das Überschreiten der 4 Milliarden-Euro-Grenze. 2

Diese Bilanz der BVVG sei allerdings nicht die Gesamtbilanz der Privatisierung der Land- und Forstwirtschaft, betonte Horstmann. Immer noch würden die Summen, die für

  • die Tilgungsbeiträge der Treuhandanstalt und des Bundes für die Altschulden aus DDR-Zeiten,
  • die Auflösung der VEG einschließlich der Lohnzahlungen und der Abfindungen für die Leitungen und die Arbeitskräfte sowie
  • Aufwendungen für Bewirtschaftung und Verwaltung der Staatswälder

gezahlt worden seien, über dem von der BVVG erwirtschafteten Überschuss liegen. Allerdings sei es "gut möglich", dass am Ende der Privatisierung der Land- und Forstwirtschaft "eine schwarze Null" für den Bundeshaushalt stehe, betont Geschäftsführer Horstmann.

Höheres Ergebnis durch Preisentwicklung

Tabelle 2

Das 2008 erreichte höhere Ergebnis als geplant resultiert vor allem aus den weiter gestiegenen Flächenpreisen (Tabelle 2). Der durchschnittliche BVVG-Preis für Verkehrswert-Verkäufe war 2008 um mehr als 15 Prozent höher als 2007. Im ersten Halbjahr wurde mit einem Durchschnittspreis von 8.373 Euro je Hektar eine 32-prozentige Preissteigerung im Vergleich zu 2008 verzeichnet.

Tabelle 3

Als Besonderheit im 1. Halbjahr 2009 sind allerdings drei „Großverkäufe“ in Mecklenburg-Vorpommern anzusehen (Tabelle 3). Hier wurden aufgrund von Kaufoptionen von Anfang der 90er Jahre deutlich mehr als die üblichen bis zu 50 Hektar ausgeschrieben. Im Ergebnis war der Durchschnittspreis dann auch bis zum Dreifachen höher als bei Losen bis zu 50 Hektar üblich. Das gewichtete Mittel der Höchstgebote dieser drei Ausschreibungen beträgt fast 19.200 €/Hektar! In zwei der Fälle haben die Alteigentümer von ihrer Kaufoption Gebrauch gemacht und sind in das Höchstgebot eingestiegen.

Die BVVG-Geschäftsführung wies darauf hin, dass sie nur in solchen Optionsfällen von der Regel in den Privatisierungsgrundsätzen abweiche, nach denen Lose bis maximal 50 Hektar zu bilden sind. Im Durchschnitt sind die Ausschreibungslose der BVVG 20 Hektar groß. Der Verlauf der Options-Ausschreibung habe allerdings gezeigt, so Dr. Horstmann, wie hoch die Nachfrage bei außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern nach geeigneten Agrarflächen in Ostdeutschland sei. Bei dem Los mit mehr als 490 Hektar im Landkreis Demmin (siehe Tabelle 3) habe es weit über 20 Gebote gegeben, aber 20 hätten über bisherigen Ergebnissen bzw. dem Orientierungswert gelegen. Wenn 250 und mehr Hektar angeboten werden, hätten die einheimischen Landwirte aber keine guten Karten. Es geht dann um Summen von fünf Millionen Euro und mehr.

"Die BVVG sieht ihre Aufgabe darin, die Interessen der heimischen Landwirte zu wahren", betonte Horstmann. Dazu müsse man auch Privatgeschäfte unterbinden, bei denen Flächen bei Direktverkäufen erworben werden, um sie dann mit Gewinnen von mehreren hunderttausend Euro weiter zu veräußern. Er sei optimistisch, dass man gemeinsam mit dem Bund eine Lösung zur Unterbindung solcher Geschäfte finde.

Auch die Pachtpreise der BVVG steigen. So ist es möglich, dass trotz sinkender Pachtflächen durch die Verkäufe, der Anteil am Ergebnis nahezu gleich bleibt (Tabelle 1).

Wie die Abbildung zeigt sind die Preise für Bestandspachten vom 30. 6. 2007 bis zum 30. 6. 2009 von 118 auf 148 €/Hektar gestiegen, während die verpachtete landwirtschaftliche Fläche von 550.900 Hektar auf 429.400 Hektar abgenommen hat. Der durchschnittliche Pachtpreis für Neuabschlüsse lag im 1. Halbjahr 2008 bei 257 €/ha, für das gesamte Jahr 2008 bei 266 und für das 1. Halbjahr 2009 bei 271 €. Die Entscheidung über einen Verkauf oder eine Verpachtung von alternativ ausgeschriebenen landwirtschaftlichen Flächen wird vorrangig aufgrund von Renditegesichtspunkten getroffen. Dies führte dazu, dass mehr als 75 Prozent der ausgeschriebenen Flächen erneut verpachtet wurden.

Endspurt bei EALG-Veräufen

Tabelle 4

Erklärtes Ziel der BVVG für die Jahre 2008 und 2009 ist der erfolgreiche Abschluss der begünstigten Verkäufe nach EALG bis Ende 2009. 3

Der Verkauf nach dem EALG an Pächter muss bekanntlich bis zu diesem Termin abgeschlossen sein. Notwendig ist dies geworden, nachdem die EU-Kommission im Dezember 2006 eine Verordnung erließ, die eine Beihilfe beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen ab 2010 in bisheriger Höhe von 35 Prozent nicht mehr zulässt.

Im Jahr 2008 hatte die BVVG den Anteil der begünstigten Verkäufe an den Verkäufen insgesamt von 53,3 Prozent 2007 auf 61,8 Prozent erhöht (Tabelle 4). Das Ziel für 2009 waren mindestens 65 Prozent von Gesamtverkäufen von 85.000 Hektar. 4 Bis zum 30. Juni 2009 verkaufte die BVVG bisher insgesamt rund 362.600 Hektar Acker- und Grünland nach dem EALG (Tabelle 5, S. 309).

Auf der BVVG-Jahrespressekonferenz am 10. Juli 2009 teilte Geschäftsführer Dr. Wilhelm Müller mit, das die geplanten mehr als 55.000 bis 56.000 Hektar Verkäufe nach EALG in diesem Jahr nicht erreicht werden. Es zeichne sich eher ein Ergebnis von 47.000 bis 48.000 Hektar oder noch weniger ab. Und das, obwohl die BVVG überzeugt ist, dass alle Anträge von tatsächlich Berechtigten fristgerecht bearbeitet werden können.

Im 1. Halbjahr 2009 wird der Plan der abgeführten Überschüsse durch die BVVG nicht erfüllt. In den Vorjahren war das auch schon so, allerdings waren hier vor allem die Zahlungseingänge später als geplant. 2009 betrifft das aber schon den Umfang der verkauften Flächen. Die hierbei - mit regionalen Unterschieden - aufgetretenen Rückstände werden auch durch die höheren Preise nicht ausgeglichen. 5

Anfang 2009 waren 1.250 EALG-Anträge noch nicht abschließend bearbeitet und Ende Juni waren noch 687 Anträge offen. Alle ntragsteller haben ein Angebot der BVVG uf dem Tisch und "allePächter, die tatsächlich erechtigt sind und ihre Hausaufgaben rledigt haben, bekommen ihre Flächen“, nterstrich Dr. Müller.

Bis zum 30. September 2009 will die BVVG bis auf 127 Anträge (Mecklenburg-Vorpommern 29, Brandenburg 30, Sachsen-Anhalt 32, Sachsen 25, Thüringen 11) die Vorgänge erledigt haben. 6

Nach Abstimmung mit allen Niederlassungen sei die Aufgabe zu schaffen, alle Anträge bis Ende 2009 bearbeitet zu haben. Besondere Schwerpunkte sieht Müller in den Niederlassungen Sachsen und Cottbus. Zusätzliche Schwierigkeiten bereite, dass in Sachsen und Sachsen-Anhalt noch immer in einigen Fällen die zuständigen Stellen die ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung nicht bescheinigt hätten. 7 Inzwischen sei das aber eine überschaubare Zahl von Fällen.

Gründe dafür, dass die ursprünglich angenommene Fläche für EALG-Verkäufe nicht erreicht wird, besteht nach Aussagen der BVVG darin, dass

  • bei einer Reihe von antragstellenden Betrieben Finanzierungsprobleme bestehen, obwohl die 100 %ige Bürgschaft des Bundes für die EALG-Bodenkaufkredite das eigentlich verhindern müsste,  8
  • durch die Preisentwicklung langwierige Verhandlungen und Anpassungen von Losen notwendig sind,
  • Antragsteller für kleinere Flächen sich entschieden haben, nach Verkehrswert im Direktkauf die Flächen zu erwerben und so die immer noch vorhandenen Auflagen zu umgehen, schließlich
  • lässt auch das Angebot, nach inkrafttreten des Flächenerwerbsänderungsgesetzes die Flächen – ohne dass ein EALG-Anspruch entsteht – für weitere neun Jahre zu pachten, Antragsteller vom Kauf zurücktreten.

Auch war klar, dass die Anzahl "schwieriger Fälle" natürlich zum Ende hin zunimmt. Und diese erfordern naturgemäß einen höheren Aufwand und haben geringere Erfolgsquoten.

Zu erwähnen ist, dass die Entschädigungsansprüche der Alteigentümer nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG nicht erlöschen.

Die BVVG ist allerdings nicht in der Lage heute vorauszusagen, um wieviel Fläche es sich dabei handeln wird. Die derzeit geschätzten rund 20.000 Hektar können sich noch erhöhen. 9 Bei den zuständigen Ämtern liegt noch eine hohe Zahl nicht abschließend bearbeiteter Ausgleichsleistungsbescheide vor. Bis zu sechs Monate nach Rechtskraft des erteilten Bescheides kann der Berechtigte dann seinen Antrag bei der BVVG stellen.

Tabelle 5

Veränderungen mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz

Mitte Mai 2009 wurde das Flächenerwerbsänderungsgesetz beschlossen. 10 Es sieht unter anderem Erleichterungen bei den Regelungen zur Ortsansässigkeit von EALG-Käufern vor.

Die BVVG hat nun auch die Möglichkeit, Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abzuschließen, da keine neuen EALG-Ansprüche mehr entstehen. Die Bindung der EALG-Käufer an bestimmte Auflagen und Verfügungsbeschränkungen wird von 20 auf 15 Jahre reduziert und durch ein Ablöseverfahren flexibilisiert. 11

Die BVVG hofft, dass sich mit dem Änderungsgesetz Zögerlichkeiten bei kaufwilligen und -berechtigten Landwirten auflösen, die mit den Auflagen und Verpflichtungen des EALG-Kaufvertrages zusammenhängen. Auf der anderen Seite sieht die BVVG durch die Lockerung der Verpflichtungen auch Erleichterungen für ihr Vertragsmanagement.

Zudem stellt das Änderungsgesetz klar, dass zur Verkehrswertermittlung Ergebnisse aus Bieterverfahren heranzuziehen sind. 12 Die BVVG sieht sich dadurch in ihrer Praxis der Preisermittlung bestärkt. Es erübrige sich auch die Kaufpreisüberprüfungsklausel in den Pachtverträgen. Aufgrund dieser Klausel haben 22 Käufer bei Gerichten geklagt. Bisher liegen mehrere Entscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen vor. Während das Landgericht Dresden 13 dem Käufer vollumfänglich Recht gegeben hat, wurde vom Landgericht Berlin am 2. 7. 2009 der BVVG zugestimmt. Ein an den EuGH weitergeleitetes Verfahren ist noch nicht angenommen worden.

Das Gesetz setzt auch die Übertragung von Flächen für das Nationale Naturerbe auf eine rechtliche Grundlage. "Wir haben nun die Möglichkeit, die rund 29.000 Hektar BVVG-Flächen 2010 an die Länder und Naturschutzeinrichtungen zu übertragen", erläuterte Geschäftsführer Dr. Wilhelm Müller.

Privatisierungsgrundsätze sind weiter Grundlage für die Verwertung

Die BVVG handelt seit 2007 nach den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätzen. Wie Bund und Länder sowie die BVVG übereinstimmend festgestellt hätten, so Dr. Horstmann, haben sich die Grundsätze bewährt. Keiner wolle das Gesamtpaket in Frage stellen. Auch nach den Bundestagswahlen im Herbst sei keine Änderung zu erwarten.

Auch Änderungswünsche einzelner Länder würden an dieser Situation nichts ändern. Da sich die Länder zu Änderungen einig werden müssen und der Bund zustimmen muss, sind hier hohe Hürden gesetzt.

Während z. B. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Obergrenzen für Direktverkäufe auf mehr als 450 Hektar erhöhen wollen, würde Sachsen-Anhalt sie gern senken. Auch will Sachsen-Anhalt durch die Ausschreibung von Losen mit maximal 10 Hektar eine bereitere Streuung der Flächen erreichen.

Vorstöße aus Mecklenburg-Vorpommern, wo jüngst der Landtag einen Beschluss gefasst hat und Minister wie Bauernverband fordern, die Flächenverkäufe und vor allem die Ausschreibungen zu stoppen, BVVG-Geschäftsführung aus zwei Gründen gelassen: Zum Beschlusslage der neuen Länder und zum die ökonomische Situation bei der Bodenverwertung für die BVVG eher noch verbessern. Häufig sei die Pachtrendite höher als die bei Verkäufen und steigende Bodenpreise würden bei späteren Verkäufen zu deutlich höheren Erlösen führen.

Die BVVG brauche allerdings die Ausschreibungen, um marktgerechte Preise für die Direktverkäufe ermitteln zu können, so Dr. Horstmann. Absichten der Länder, die BVVG-Flächen zu übernehmen und unter ihrer Regie zu 14 sieht dieeinen sei das keine gemeinsameanderen würde sich durch ein Verkaufsmoratorium verwerten, seien von Mecklenburg-Vorpommern nicht weiter verfolgt worden. Sachsen-Anhalt würde entsprechende Gespräche mit dem Bund weiter fortsetzen. Die Vorstellung von Bund und Land hinsichtlich des Preises der Flächen und der Übernahme von BVVGMitarbeitern würden noch sehr weit auseinanderklaffen, sagte Dr. Müller. Auch zur Regelung der begrenzten Ausschreibungen von jährlich 2.000 Hektar für arbeitsintensiv wirtschaftende Betriebe gibt es Diskussionen.

Die Privatisierungsgrundsätze würden für Verteilungsgerechtigkeit sorgen, betonen die BVVG-Geschäftsführer. Zuversichtlich sieht Dr. Müller die Möglichkeit, über mit den Ländern abgestimmte Härtefalllösungen auftretende Probleme zu entschärfen und tragfähige Kompromisse zu erzielen. Die Zahl der Härtefälle wird, besonders mit dem Auslaufen einer größeren Zahl langfristiger Pachtverträge 2011/2012, sicher weiter zunehmen. Die BVVG wolle aber auch weiter den Belangen der ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe Rechnung tragen.

Kein Betrieb solle durch BVVG-Ausschreibungen in Existenznot geraten; er soll innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 20 Prozent seiner langjährigen Gesamtbetriebsfläche verlieren. Außerdem können Betriebe Flächen aus langfristigen Pachtverträgen in begrenztem Umfang direkt zum Verkehrswert kaufen.

Die Autoren von Vorwürfen, die BVVG würde ihre "marktbeherrschende Stellung" ausnutzen verweist Dr. Horstmann an das Bundeskartellamt. Er würde mit großem Interesse einer entsprechenden Prüfung durch das Amt entgegensehen.

Über eine Million Hektar privatisiert

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat in ihrer bisher 17-jährigen Tätigkeit seit 1992 insgesamt über eine Million Hektar Flächen privatisiert – das entspricht etwa der Hälfte der Fläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Sie veräußerte rund 595.000 Hektar Landwirtschaftsfläche sowie 529.000 Hektar Wald. Rund 56.000 Hektar Umwidmungsflächen wurden für investive Zwecke verkauft.

Am 30. 6. 2009 betrug die verpachtete Fläche 429.400 Hektar, davon 357.800 Hektar langfristig. Insgesamt hat die BVVG 12.068 Pachtverträge zu verwalten (siehe Tabelle 6).

Neben der Erledigung der begünstigten Verkäufe an Pächter bis Ende 2009 und der Ausgleichsleistungen für Alteigentümer sieht Dr. Müller mit dem Ablauf der Mehrzahl aller langfristigen Pachtverträge 2010 bis 2013 eine weitere große Aufgabe auf die BVVG zukommen: Die betroffenen Flurstücke müssen alle "noch einmal angefasst" werden, denn sie sind nach den Privatisierungsgrundsätzen neu zu verpachten oder zu verkaufen. Auch die Flächen, über die in den letzten Jahren neue, 5-jährige Pachtverträge abgeschlossen wurden, müssen erneut vergeben werden. 15 (bö)

Tabelle 6

Quellenangaben:

  1. BVVG, Geschäftsbericht 2008, S. 8.
  2. Diese und weitere Angaben der BVVG-Geschäftsführer stammen, wenn nicht anders angegeben von der JahresPressekonferenz am 10. 7. 2009 in Berlin.
  3. S. 178 ff.; Wichtige Weichenstellung für die Bodenverwertung, NL-BzAR 272008, S. 62 ff.; EALG-Verkäufe haben 2009 Priorität, NL-BzAR 3/2009, S. 98 ff. Siehe auch K. Böhme, Privatisierung bei steigenden Preisen, NL-BzAR 8/2007, S.320. Konzentration auf EALG-Verkäufe, NL-BzAR 5/2007,
  4. BVVG, Geschäftsbericht 2008, S. 21.
  5. Juli 2009, S.4. Siehe Interview W. Müller, BVVG-Journal, Nr. 81,
  6. Ebenda, S. 5.
  7. Vgl. z.B. Neue Landwirtschaft 7/2009, S. 83.
  8. genehmigte – Bürgschaft des Bundes wird nach Aussagen der BVVG inzwischen häufiger in Anspruch genommen. Sie ermöglicht eine Fremdfinanzierung des EALG-Kaufes auch dann, wenn infolge angestiegener Marktpreise der Finanzierungsumfang deutlich höher ausfällt als noch vor einigen Jahren erwartet. Siehe NL-BzAR 2008, 68.
    Bislang wurden 88 Bürgschaften über 21 Mio. € ausgereicht. Mit insgesamt 42 Banken wurden Rahmenverträge abgeschlossen.
  9. BVVG, Geschäftsbericht 2008, S. 16.
  10. Siehe W. Krüger, Lockerung der Auflagen- und Zweckbindungen für EALG-Verkäufe, NL-BzAR 6/2009, S. 226 ff.
  11. Die BVVG hat am 10. 7. 2009 Merkblätter zu Rückund Auswirkung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes herausgegeben (siehe www.bvvg.de).
  12. FlErwÄndG v. 3. 7. 2009, Art. 2, 5. b BGBl. I, 1690.
  13. Bodenpreis muss angepasst werden, LG Dresden Urt. v. 13. 8. 2008 – 1 O 900/08, NL-BzAR 2008, 466.
  14. Siehe www.bodenmarkt.info – NL-Exklusiv: Bodenmakt, Meldungen v. 17. 6. und 13. 7. 2009.
  15. BVVG-Journal a. a. O., S. 5.